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Wochenaufenthalter Schweiz

Aktualisiert am

Wochenaufenthalter sind Grenzgänger, die unter der Woche in der Schweiz arbeiten und wohnen und am Wochenende an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren.

Was genau der Unterschied zum Grenzgänger ist und was Sie bei der Besteuerung und der Krankenversicherung für Wochenaufenthalter beachten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Wochenaufenthalter in der Schweiz?

Wochenaufenthalter arbeiten und übernachten in der Regel unter der Woche in der Schweiz und kehren nur am Wochenende an ihren Wohnort in Deutschland zurück. Grenzgänger pendeln dagegen täglich zwischen ihrem Arbeitsort in der Schweiz und dem Wohnort in Deutschland.

Der Begriff Wochhenaufenthalter stammt aus der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 2007. Vor dieser Erweiterung mussten EU-Bürger im Grenzgebiet zur Schweiz wohnen und täglich an ihren Wohnort zurückkehren, um den Grenzgänger-Status und damit die Grenzgängerbewilligung zu erhalten.

Die Erweiterung des Abkommens von 2007 ermöglicht es nun Arbeitnehmern, die ihren Wohnort nicht im unmittelbaren Grenzgebiet haben und nur an den Wochenenden an ihren Wohnort im EU-Ausland zurückkehren, eine Grenzgängerbewilligung zu erhalten.

Begriffsklärung

Ursprünglich wurde der Begriff „Wochenaufenthalter“ für Arbeitnehmer verwendet, die innerhalb der Schweiz unter der Woche in dem einem Kanton arbeiten und wohnen während sie am Wochenende in ihren eigentlichen Wohnort-Kanton zurückkehren.

Um diesen Begriff nicht mit der Regelung zum Aufenthalt in unterschiedlichen Kantonen innerhalb der Schweiz zu verwechseln, wird teilweise auch der Begriff Wochengrenzgänger verwendet.

Dies hilft auch als Unterscheidung zum Aufenthalter, der sowohl den Arbeitsort als auch den Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und nicht regelmäßig nach Deutschland zurückkehrt.

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Holger Kosmund
Grenzgänger-Experte

Wochenaufenthalter oder Grenzgänger: Was ist der Unterschied?

Grenzgänger pendeln täglich zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz. Sie kehren also täglich an ihren Wohnort in Deutschland zurück und übernachten nicht am Ort ihrer Arbeitsstelle.

Grenzgänger sind in Deutschland Einkommensteuerpflichtig und zahlen in der Schweiz lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4.5%. Weitere Informationen zu Steuern für Grenzgänger finden Sie hier.

Wochenaufenthalter kehren nur am Wochenende an ihren Hauptwohnort in Deutschland zurück und übernachten unter der Woche am Ort ihres Arbeitsplatzes in der Schweiz. In der Regel wird dort ein Zweitwohnsitz angemeldet.

Wochenaufenthalter können entweder in Deutschland oder in der Schweiz steuerpflichtig sein. Abhängig ist dies von der 60-Tage-Regelung sowie der Zumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnort. Mehr dazu im folgenden Abschnitt:

Wo zahlen Wochenaufenthalter Steuern?

Arbeitnehmer, die als Wochengrenzgänger in der Schweiz arbeiten, zahlen entweder die volle Quellensteuer in der Schweiz oder sind in Deutschland weiterhin steuerpflichtig. Anhängig ist dies von der 60-Tage-Regelung und der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Wohnort.

Steuerpflichtig in der Schweiz

Wochenaufenthalter, die an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren können in der Schweiz voll steuerpflichtig sein. Voraussetzung dafür ist, dass eine tägliche Rückkehr an den Wohnort in Deutschland nicht „nicht zumutbar“ ist.

Die Einkünfte sind dann in Deutschland von der Steuer befreit, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Wenn in einem Drittstaat weitere Einkünfte erzielt werden, fällt das Besteuerungsrecht allerdings wieder an das Wohnortland zurück.

Eine tägliche Rückkehr an den Wohnort in Deutschland ist „nicht zumutbar“ wenn

  • für den Arbeitnehmer eine Wohnsitzpflicht in der Schweiz besteht,
  • die Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort mehr als 110km beträgt (oder 90km mit öffentlichen Verkehrsmitteln),
  • die Fahrzeit mehr als 3 Stunden dauert (hin und zurück)

Wo zahlen Grenzgänger innerhalb der Schweiz steuern?

Wenn Sie als Wochen-Grenzgänger in der Schweiz versteuern dürfen, bleibt immer noch die Frage, in welchem Kanton Sie Ihre Steuern zahlen.

Die Einkommensteuer in der Schweiz wird von den Kantonen erhoben. Jeder Kanton legt dabei die Höhe der Einkommensteuer fest.

Viele Wochen-Grenzgänger haben ihren Wohnsitz in der Schweiz in einem anderen Kanton, als den Arbeitsort. In welchem Kanton also müssen sie ihre Einkommensteuer zahlen?

In der Schweiz gilt hier das Wohnortsprinzip. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich an ihrem Wohnort Steuern zahlen.

Zuständig für die Abführung der Einkommensteuer ist also der Kanton des Wohnorts, nicht des Arbeitsplatzes.

Dies ist bei der Wahl des Wohnsitzes in der Schweiz für Wochenaufenthalter zu beachten, da sich die Steuersätze in den Kantonen in der Schweiz teilweise deutlich unterscheiden.

Steuerpflichtig in Deutschland

Ausgenommen von dieser Regelung sind Wochengrenzgänger, denen es zumutbar wäre, täglich an Ihren Wohnort im Heimatland zurückzukehren. Wenn der Heimweg also weniger als 110km beträgt und die Fahrzeit weniger als 3 Stunden dauern würde, zahlen Wochengrenzgänger in Deutschland Steuern.

Wenn die tägliche Rückkehr an den Wohnort zumutbar ist, zahlt der Wochenaufenthalter in der Schweiz die Quellensteuer von 4,5% und die regulären Einkommensteuern in Deutschland. Die Schweizer Quellensteuer wird dabei bei der Steuererklärung in Deutschland angerechnet.

Wichtiger Hinweis:
Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

Welche Bewilligung für Wochenaufenthalter?

Wochenaufenthalter sind in der Regel Grenzgänger. Als solche erhalten sie die G-Bewilligung und müssen den Wochenaufenthalt sowohl bei der Einwohnerkontrolle am Arbeitsort als auch am Wochenaufenthaltsort melden, sofern diese nicht identisch sind.

Eine B-Bewilligung für Wochenaufenthalter gibt es nicht. Die B-Bewilligung ist für Aufenthalter, also Menschen aus dem Ausland, die für eine befristete Zeit in der Schweiz arbeiten und wohnen. Anders als Wochenaufenthalter, die regelmäßig an ihren Hauptwohnort im Ausland zurückkehren, verlagern Aufenthalter ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz, haben dort ihren Hauptwohnsitz und kehren nicht wöchentlich nach Deutschland zurück.

Wenn Sie planen in die Schweiz zu ziehen, beraten wir Sie ebenfalls gerne zu Ihren Optionen und Möglichkeiten.

Wie sind Wochenaufenthalter krankenversichert?

Durch die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU in 2007, fallen nun auch Wochenaufenthalter unter die Grenzgängerregelung. Für die Krankenversicherung in der Schweiz bedeutet es, dass sie die Möglichkeit haben die Form ihrer Versicherung zu wählen.

Grundsätzlich wird zwischen drei Varianten der Krankenversicherung für Grenzgänger gewählt:

  • Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz
  • freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
  • private Krankenversicherung in Deutschland

Die gängigste Variante ist die Krankenversicherung für Wochenaufenthalter nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) in der Schweiz. Die Gründe dafür sind zum einen, dass die Versicherung unabhängig vom Einkommen ist und daher in den meisten Fällen deutlich günstiger, als die anderen Varianten. Zum anderen ermöglicht die Krankenversicherung nach KVG für Wochenaufenthalter eine einfache Rückkehr in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung.

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Sie sind bereits Wochenaufenthalter Schweiz?

Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungen. Die Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz ändern immer wieder die Höhe ihrer Beitragszahlungen. Ein Regelmäßiger Vergleich kann sich daher lohnen. Viele Wochenaufenthalter, die zu uns kommen, sparen im Jahr bis zu 500€ durch einen Versicherungswechsel bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen.

Beachten Sie auch, dass sich Ihre persönlichen Umstände ändern können. Es lohnt sich dann, zum Beispiel bei Hochzeit oder Gründung einer Familie, die vorhandenen Versicherungen zu prüfen und zu optimieren. Gerne beraten wir Sie unabhängig und persönlich.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Wochenaufenthalter den Führerschein umschreiben?

Nein. Wochenaufenthalter haben ihren Hauptwohnsitz in Deutschland und können daher ihren deutschen Führerschein behalten und in der Schweiz nutzen.

Wenn sie jedoch ihren Hauptwohnsitz in die Schweiz verlegen und also Aufenthalter werden, müssen sie nach 12 Monaten den deutschen Führerschein auf einen schweizer Führerschein umschreiben lassen.

Was ist die 110 km Regelung in der Schweiz?

Wenn der Arbeitsweg für Wochengrenzgänger über 110 Kilometer beträgt oder Hin- und Rückweg mehr als 3 Stunden dauern, gilt die tägliche Rückkehr an den Wohnort als „nicht zumutbar“.

In diesem Fall kann ein Wochengrenzgänger die gesamten Einkünfte in der Schweiz versteuern und muss in Deutschland keine weiteren Einkommensteuern zahlen.

Definition: Nichtrückkehrtage

Als Nichtrückkehrtage werden solche Tage definiert, an denen ein Arbeitnehmer nicht an den Wohnort außerhalb der Schweiz zurückkehrt. Kehrt ein Grenzgänger an mehr als 60-Tagen pro Jahr nicht an den Wohnort kann eine Besteuerung in Schweiz anfallen, wenn die tägliche Rückkehr an den Wohnort als „nicht zumutbar“ eingestuft wird.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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