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Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland

Veröffentlicht am

Ob Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Aufenthalter oder Auswanderer – wir zeigen Ihnen, wie Sie die Rückkehr nach Deutschland aus der Schweiz optimal und sorgenfrei gestalten – und dabei sogar finanzielle Vorteile erhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

Wer die Arbeit in der Schweiz beendet und in Deutschland lebt, ist Rückkehrer

Angespartes aus der Schweizer Pensionskasse ist nicht immer verfügbar, kann aber gewinnbringend angelegt werden

Die Rückkehr in die Deutsche Krankenversicherung kann unerwartete Hürden mit sich bringen

Was ist ein Rückkehrer?

Als Rückkehrer aus der Schweiz nach Deutschland werden Menschen bezeichnet, die in der Schweiz gelebt und/oder gearbeitet haben und Sozialleistungen erbracht haben.

Wer seinen Job in der Schweiz beendet und entweder eine neue Arbeitsstelle in Deutschland annimmt oder in Deutschland in Rente geht, kehrt also aus der Schweiz nach Deutschland zurück.

Bei einer Rückkehr nach Deutschland fallen einige Veränderungen bezüglich der Pensionskasse und der Krankenversicherung an.

Pensionskasse

Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt in die Schweizer Pensionskasse ein. Das gilt auch für Grenzgänger und Wochenaufenthalter. Denn die Pensionskasse ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer in der Schweiz.

Doch was geschieht mit dem angesparten Geld, wenn Sie Ihre Arbeit in der Schweiz aufgeben und nach Deutschland zurückkehren?

Wenn Sie nichts tun, wird Ihre Rente in der Pensionskasse „geparkt“, in die Sie eingezahlt haben und ausgezahlt, wenn Sie in Rente gehen. In der Regel erhalten Sie hier 0% Zinsen.

Legen Sie Ihre Ersparnisse aus der Pensionskasse gewinnbringend an.

Da es sich bei dem angesparten Geld oft um eine größere Summe handelt, lohnt es sich das Geld anderweitig anzulegen. Tatsächlich ist es möglich – und durchaus zu empfehlen – die Ersparnisse aus der Pensionskasse in eine Rentenversicherung oder ein Aktiendepot zu übertragen, um dort Zinsen zu erhalten.

In einigen Fällen können Sie auch direkt auf die Ersparnisse aus der Pensionskasse zugreifen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren, weil Sie in Rente gehen. Die Auszahlung kann dann auch als Gesamtbetrag oder als Rente gestattet werden, was steuerliche Vorteile bringen kann.

Falls Sie aus der Schweiz nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich von uns unverbindliche beraten lassen. Buchen Sie dazu hier einen Termin.

Freizügigkeitsleistungen

Deutsche ArbeitnehmerInnen, die in der Schweiz leben und arbeiten oder als Grenzgänger in der Schweiz tätig sind, können beim Verlassen der Schweiz oder Erreichen der Altersgrenze die bis dahin angemeldeten Vorsorgeanwartschaften aus der Beruflichen Vorsorge (2. Säule) auch in Form einer Einmalkapitalzahlung erhalten.

Diese sogenannte Freizügigkeitsleistung (FZL) kann allerdings nicht direkt an die Versorgungsberechtigten überwiesen werden, sondern wird auf ein Treuhandkonto einer Freizügigkeitseinrichtung überwiesen, ein sogenanntes Freizügigkeitskonto.

Obligatorium und Überobligatorium

Seit dem 01. Juni 2007 kann der überobligatorische Anteil der Freizügigkeitsleistungen vorzeitig beansprucht werden. Der obligatorische Anteil kann dagegen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters in der Schweiz oder bei folgenden Ausnahmen beansprucht werden:

  • Aufnahme einer Selbstständigen Tätigkeit,
  • Verwendung der Leistung für Wohneigentum,
  • Bezug einer Invalidenrente
  • Geringfügige Austrittsleistung (weniger als ein Jahr)

Wenn der obligatorische Anteil innerhalb von drei Monaten in eine Basisrentenversicherung (Rürup) eingezahlt wird, erfolgt die Besteuerung analog zur deutschen Rentenversicherung nachgelagert.

Die Besteuerung des überobligatorischen Anteils hängt vom Datum des Pensionskasseneintritt ab:

Pensionskasseneintritt vor 2005:

  • Steuerfrei (bei Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre und Beitragszahlungsdauer mind. 5 Jahre)

Pensionskasseneintritt nach 2005:

  • Besteuerung des Differenzbetrags von Einzahlungen und Auszahlungsbetrag

Durch den Abschluss einer Basis- bzw. Privaten Rentenversicherung können steuerliche und finanzielle Vorteile gewonnen werden.

Anlagemöglichkeiten Freizügigkeitsgelder

Da die Zinsen der Banken und Stiftungen, die sich um die Freizügigkeitsgelder bemühen derzeit unattraktiv gering sind, bieten wir auch anderweitige Anlagemöglichkeiten.

Die Anlagemöglichkeiten sind dabei in der Schweiz gesetzlich geregelt und können nur über bestimmte Dienstleister im Bereich der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und gebundenen Vorsorge (3a Säule) in Anspruch genommen werden.

Mehr zum Thema Freizügigkeitskonto

Krankenversicherung

Wenn Sie eine Krankenversicherung in der Schweiz hatten, ist der Zeitpunkt gekommen, um wieder in das Deutsche Krankenversicherungssystem zurückzukehren.

Als Rückkehrer aus der Schweiz haben Sie den Vorteil sich zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland entscheiden zu können.

Wir gestalten Ihren Wechsel in zurück die deutsche Krankenversicherung sorgenfrei.

Dies gilt jedoch nur, wenn Sie während Ihrer Zeit in der Schweiz nicht in Deutschland freiwillig gesetzlich oder privat versichert waren. Ist letzteres der Fall, ist eine Rückkehr in ein gesetzliche Krankenkasse nicht ohne weiteres möglich.

Grenzgänger Rückkehr: Gesetzliche Krankenversicherung

Grenzgänger können bei Rückkehr ins Deutsche Sozialversicherungssystem, wenn sie einen Job in Deutschland annehmen oder zur Rente dorthin zurückkehren, erneut zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland wählen.

Grenzgänger, die sich bei Antritt ihrer Tätigkeit in der Schweiz von der obligatorischen Versicherungspflicht befreien lassen, um in eine deutsche private Krankenversicherung einzutreten, können allerdings nicht in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurückkehren.

Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger. Sollten Sie bereits als Grenzgänger in einer deutschen Privaten Krankenkasse versichert sein und möchten dies ändern, kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch mit unseren Grenzgänger-Experten.

Gerne Beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten der Krankenversicherung bei einer Rückkehr aus der Schweiz nach Deutschland.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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