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Quellensteuer Schweiz 2022

Aktualisiert am

Die Neuregelung der Quellensteuer in der Schweiz gleichberechtigt in der Schweiz Ansässige und Quasi-Ansässige Arbeitnehmer wie Grenzgänger und Aufenthalter. Dies hat zur Folge, dass Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz einen ordentliche Veranlagung stellen können.

Was ist die Quellensteuer-Reform 2021

Seit dem 01.01.2021 gilt die neue Quellensteuer-Regelung in der Schweiz. Dies ist die erste Quellensteuerreform in der Schweiz seit 1995. Grundlage für die neue Regelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 2010, das die unterschiedliche Behandlung von in der Schweiz ansässigen und nicht-ansässigen Arbeitnehmern als unzulässige Diskriminierung erachtet.

Die wichtigste Neuerung der Quellensteuer in der Schweiz ist die Revision der nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Sie besagt, dass Personen, die der Quellensteuer unterliegen, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich ordentlich veranlagt werden, wenn

– ihr Bruttoeinkommen über CHF 120.000 liegt
– sie Vermögen oder Einkünfte haben, die nicht der Quellensteuer unterliegen
– unabhängig von obigen Kriterien ein Antrag auf nachträgliches ordentliches Verfahren gestellt wird

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Was bedeutet die Quellensteuer-Reform 2021 für Grenzgänger?

Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Kurzaufenthalter unterliegen nach wie vor der Quellensteuer, wenn sie im Ausland wohnen und in der Schweiz Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit beziehen.

Die Neuerung der Quellensteuer in der Schweiz für Grenzgänger liegt in der Möglichkeit die nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen. Diese kann bis zum 31. März des folgenden Jahres beantragt werden, wenn

– mindestens 90% des weltweiten Einkommens in der Schweiz steuerbar ist (inkl. Einkünfte des Ehepartners)
– die Situation mit einer in der Schweiz wohnhaften steuerpflichtigen Person vergleichbar ist
– die Veranlagung erforderlich ist, um im Doppelsteuerabkommen vorgesehene Abzüge geltend zu machen

Der Neuregelung der Quellensteuer 2021 trägt damit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs Rechnung, indem nichtansässige Personen, die über 90% ihrer Einkünfte in der Schweiz erarbeiten wie quasi-ansässige Personen behandelt werden.

Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern in die Einführung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung angemessen vermitteln, unabhängig davon ob diese obligatorisch oder auf Antrag im Fall der Quasi-Ansässigkeit berücksichtigt werden muss.

Was ist die Quellensteuer?

Wer in der Schweiz Einkünfte bezieht, zahlt eine Quellensteuer von derzeit 4.5%. Diese wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt und kann im Falle von Grenzgängern oder Aufenthaltern im Wohnortsland auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Lesen Sie hier mehr zum Thema Steuern.

Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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