Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
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Krankenversicherung für Grenzgänger
Als Grenzgänger in der Schweiz haben Sie das Privileg aus drei Varianten der Krankenversicherung wählen zu können. Eine pauschale Aussage, welche Variante die beste ist, kann nicht so leicht getroffen werden. Es kommt dabei auf einige individuelle Faktoren an:
Ihr Wünsche bezüglich der Leistungen
Ihr Alter und Gesundheitszustand
Ihr Familienstand und Familienplanung
Ihr Einkommen / Familieneinkommen
Und Ihre Zukunftsplanung
Wir helfen Ihnen, Ihre Situation richtig einzuschätzen und den passenden Versicherungsschutz für Sie zu finden. Dazu zeigen wir Ihnen im Folgenden die Besonderheiten der drei Varianten auf.
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In unserem kostenfreien Webinar erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl der passenden Bewilligung und Krankenversicherung.
Inhalt
3 Varianten der Krankenversicherung für Grenzgänger
Variante 1
Gesetzliche Krankenversicherung Deutschland
Wenn Sie bisher in Deutschland gesetzlich versichert waren, können Sie Ihre Mitgliedschaft auch als Grenzgänger freiwillig fortsetzen.
Dabei ist zu beachten, dass Ihr Arbeitgeber in der Schweiz nicht wie in Deutschland die Hälfte Ihres Beitrags übernehmen wird. Die gesamte Prämie ist daher von Ihnen selbst zu tragen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gesetzlichen Beitragssatz in Höhe von 14,6% plus 1,3% Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung zuzüglich 3,4% (ohne Kinder) bzw. 3,05% (mit Kindern) für die Pflegeversicherung.
Ein lediger Grenzgänger ohne Kinder zahlt daher 19,3% des Bruttoeinkommens an die Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt derzeit bei 4.837,50 Euro Monatseinkommen. Für ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze folgen daraus monatliche Abgaben in Höhe von 933,64 Euro. Mehr zur GKV…
Variante 2
Gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz
Jeder Grenzgänger muss sich in der gesetzlichen Pflichtversicherung in der Schweiz versichern, wenn er sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lässt.
Als Grenzgänger erhalten Sie neben den Versicherungsleistungen in der Schweiz auch das Formular E106, mit dem Sie auch in Deutschland bei einer Aushilfskasse Versicherungsleistungen gemäß des Sachleistungsprinzips erhalten.
In der Schweiz fällt eine Jahresfranchise in Höhe von 300 CHF zuzüglich 10% pro Rechnung (max. 700 CHF pro Jahr) an, wenn Sie dort Leistungen beanspruchen.
Da die Beiträge der gesetzlichen Pflichtversicherung für Grenzgänger in der Schweiz nicht vom Einkommen abhängig sind, bieten die vergleichsweise niedrigen Kosten einen großen Anreiz für viele Grenzgänger sich hier zu versichern. Die günstigste Prämie für einen Grenzgänger über 26 Jahre ist mit derzeit CHF 183,30 gut 750 Euro günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in unserem Beispiel oben. Selbst wenn Zusatzversicherungen notwendig sind, ist diese Variante damit in der Regel deutlich günstiger.
Variante 3
Private Krankenversicherung Deutschland
Wer einen besonders flexiblen Versicherungsschutz wünscht, kann sich auch als Grenzgänger in Deutschland privat Versichern.
Dabei gilt zu beachten, dass die gewählten Leistungen mindestens den Leistungen nach KVG in der Schweiz entsprechen müssen, damit Sie sich von der allgemeinen Versicherungspflicht befreien lassen können.
Die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung in Deutschland richtet sich auch für Grenzgänger nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den versicherten Leistungen. Grenzgänger sollten beachten, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung bei Rückkehr nach Deutschland (z.B. bei Antritt einer Arbeit oder Eintritt in das Rentenalter) nicht ohne weiteres möglich ist. Mehr zur PKV…
Vor- und Nachteile der drei Varianten
Eine pauschale Aussage darüber, welche Krankenversicherung für Grenzgänger die beste ist, lässt sich nicht machen. Je nach persönlichen Umständen hat jede Variante jedoch Ihre Vor- und Nachteile, die wir hier einmal beleuchten wollen.
Variante 1: Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
Besonders für alleinstehende Grenzgänger ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland deutlich teurer als die Schweizer Variante. Da bei den hohen Gehältern in der Schweiz die Beitragsbemessungsgrenze oft erreicht ist, zahlen viele Grenzgänger schnell den Höchstsatz von über 900 Euro monatlich. Das ist fast dreimal so viel, wie eine Krankenversicherung nach KVG kostet.
Für Familien wiederum kann die gesetzliche Versicherung in Deutschland durchaus attraktiv sein. Kinder und Ehepartner können unter Umständen kostenlos mitversichert werden. Dennoch ist es ratsam im individuellen Fall die entstehenden Kosten und die Leistungen gegenüber zu stellen.
Variante 2: Die gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz nach KVG und EU/EFTA mit E106
Die Pflichtversicherung in der Schweiz nach dem EU/EFTA Abkommen ist für viele Grenzgänger die beste Lösung. Sie bietet ein einmaliges Preis-Leistungsverhältnis. Auch die Schweizer Arbeitnehmer sind nach dem Krankenversicherungsgesetz versichert und erhalten daher die gleichen Leistungen wie Grenzgänger.
Da Sie mit dem Formular E106 eine Aushilfskasse in Deutschland wählen können, können Sie sich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland behandeln lassen.
Zu beachten ist, dass jedes Familienmitglied einzeln versichert werden muss und dass sich die Leistungen der KVG von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland unterscheiden. So ist die Pflegeversicherung in der Schweiz keine Pflichtversicherung und die Leistungen der Zahnvorsorge unterscheiden sich deutlich. Entsprechende Zusatzversicherung für diese (und eventuell weitere) Versorgungslücken sollten daher in Erwägung gezogen werden.
In den meisten Fällen liegen die kosten für diese Variante auch bei benötigten Zusatzversicherungen noch deutlich unter den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.
Vergleich der besten Grenzgänger Krankenversicherungen:
bis 18 Jahre:
CHF 48,50
19 – 25 Jahre:
CHF 155,50
ab 26 Jahre:
CHF 194,10
Preis-Leistung:
⭐⭐⭐⭐⭐
bis 18 Jahre:
CHF 49,00
19 – 25 Jahre:
CHF 152,80
ab 26 Jahre:
CHF 203,60
Preis-Leistung:
⭐⭐⭐⭐
bis 18 Jahre:
CHF 66,10
19 – 25 Jahre:
CHF 237,80
ab 26 Jahre:
CHF 264,20
Preis-Leistung:
⭐⭐⭐
Variante 3: Die private Krankenversicherung in Deutschland
Eine private Krankenversicherung kann sich vor allem bei sehr individuellen Anforderungen lohnen. Der Leistungskatalog kann in der Regel sehr individuell angepasst werden und die Beiträge richten sich nach den gewählten Leistungen.
Grenzgänger sollten jedoch beachten, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung in Deutschland bei Rückkehr nach Deutschland (zum Beispiel bei Antritt eines neues Jobs in Deutschland oder bei Eintritt in das Rentenalter) nicht ohne weiteres möglich ist. Dadurch können – gerade im Alter – hohe Beitragskosten entstehen.
Die Vor- und Nachteile der drei Varianten im Überblick:
Freiwillige GKV in Deutschland
Familie kostenlos mitversichert
Verbleib in GKV im Rentenalter
Private Zusatzversicherungen möglich
Beiträge Einkommensabhängig
Hoher Selbstbehalt in der Schweiz
Leistungskürzungen sind möglich
Versicherung nach KVG in der Schweiz
Sehr günstig Beiträge (ab CHF 146,60)
Einkommensunabhängige Prämie
Behandlungen in DE und CH
Nur Sachleistungen in DE
Keine Zahnbehandlung
Private Pflege- und Zahnzusatz notwendig
Private PKV in Deutschland
Individuelle Leistungspläne
Leistungsabhängige Beitragshöhe
Behandlungen in CH mit Zusatzversicherung möglich
Rückkehr in GKV nicht möglich
Teure Familienversicherung
Sehr hohe Beiträge im Rentenalter
Optionsrecht für Grenzgänger
Als Grenzgänger haben Sie die Wahl zwischen drei Varianten der Krankenversicherung. Dieses Optionsrecht ermöglicht es Ihnen sich von der allgemeinen Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, wenn Sie einen Versicherungsschutz in Deutschland wählen, der mindestens die gleichen Leistungen abdeckt.
Das Optionsrecht kann nur ein mal in Anspruch genommen werden und das muss innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt in der Schweiz geschehen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie sich bei einem Schweizer Versicherer anmelden. Eine Ausnahme bilden Veränderungen des Familienstandes durch Heirat oder der Geburt eines Kindes. Dadurch kann Ihnen ein erneutes Optionsrecht eingeräumt werden, sodass Sie sich erneut für die passende Grenzgängerversicherung für sich und Ihre Familie entscheiden können.
Wechselfristen der Krankenversicherung
Wenn Sie sich für die Versicherung nach KVG in der Schweiz entschieden haben, können Sie die Schweizer Versicherungsgesellschaft frei wählen. Auch können Sie von einer Gesellschaft zu einer anderen Wechseln, wenn diese zum Beispiel günstigere Prämien anbietet.
In der Regel aktualisieren die Versicherer wie Swica oder Sympany die Prämienhöhe ein- bis zweimal pro Jahr. Unabhängig von Ihrem Eintritt in die Grenzgängerversicherung gibt es zwei Wechselfristen, die für jeden Grenzgänger gelten:
Wechseltermin 1: 01. Januar (Kündigung bis 30.11.)
Wechseltermin 2: 01. Juli (Kündigung bis 31.03.)
Dies gilt nur für einen Wechsel zwischen zwei Gesellschaften innerhalb des Grenzgängermodells (zum Beispiel von der Sympany zur Swica). Ein Wechsel in eine der anderen Varianten ist nach Ablauf des Optionsrechts nicht möglich.
EU/EFTA mit E106 für Grenzgänger
Die Versicherung in der Schweiz für Grenzgänger wird auch als EU/EFTA Modell bezeichnet, da sie für Bürger der Mitgliedstaaten verfügbar ist.
Ausschlaggebend für den Wechsel in die Schweizer Pflichtversicherung ist für viele Grenzgänger nicht nur die günstigere Prämie. Ein großer Vorteil ist nämlich, dass Grenzpendler auch an ihrem Wohnort weiterhin zum Arzt gehen können. Eine Aufgabe des bisherigen Arzt-Patienten Verhältnisses ist also nicht nötig.
Grenzgänger, die in der Schweiz pflichtversichert sind, erhalten mit dem Formular E106 die Möglichkeit sich eine Aushilfskasse in Deutschland wählen zu können. Das bedeutet die freie Wahl der gesetzlichen Krankenkasse, die in Deutschland für Sie zuständig sein wird. Von dieser Krankenkasse erhalten Grenzgänger dann eine Versicherungskarte und können Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip in Anspruch nehmen. Die Prämienzahlungen werden dennoch lediglich an die Schweizer Versicherung geleistet.
Zu beachten ist, dass Grenzgänger in diesem Fall nicht unbedingt auf die volle Leistungspalette der deutschen Versicherung zurückgreifen können. Sie haben lediglich Anspruch auf die Sachleistungen. Etwaige Versorgungslücken können jedoch einfach mit entsprechenden Zusatzversicherungen geschlossen werden. Es ist auf jeden Fall sinnvoll sich hier vorab gut zu informieren, welche Leistungen eventuell nicht beinhaltet sind und welche zusätzlichen Versicherungen abgeschlossen werden sollten. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Grenzgänger-Experten für eine Beratung.
Grenzgänger-Modell der Krankenversicherung
Die meisten Grenzgänger lassen sich in der Pflichtversicherung in der Schweiz versichern. Dieses sogenannte Grenzgängermodell ermöglicht in vielen Fällen die höchste Flexibilität und hat die günstigsten Prämien. Die wichtigsten Vorteile des Grenzgängermodells sind:
Die günstigen Prämien sind gerade für ledige Grenzgänger ein wichtiger Aspekt. In Deutschland ist die gleiche Versicherungsleistung zu so günstigen Konditionen kaum zu erhalten. Da die Prämien in der Schweiz unabhängig vom Einkommen sind, bleiben sie gleich oder sinken sogar auch wenn ein höheres Gehalt bezogen wird.
Da das Einkommen in der Schweiz häufig deutlich über den Gehältern in Deutschland liegt ist der Bemessungshöchstsatz schnell erreicht und die freiwillige Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse wird im Vergleich deutlich weniger attraktiv.
Die freie Wahl des Behandlungsorts sowohl in der Schweiz als auch am Wohnort ermöglichen es Grenzgängern ihre Beziehung zum Hausarzt und anderen aufrecht zu erhalten, auch wenn sie in das Grenzgängermodell wechseln. Dank des Formulars E106 und der Aushilfskasse in Deutschland müssen sie sich nicht auf eine gänzlich neue Situation einstellen. Es sollte jedoch geprüft werden, ob sich die Leistungen ändern und etwaige Zusatzversicherungen notwendig werden, um den bisherigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bei Rückkehr nach Deutschland ist nicht zu unterschätzen. Wer im Grenzgängermodell versichert ist, hat hier keine Probleme. Wer sich dagegen in Deutschland privat versichern lässt, sollte sich bewusst sein, dass ein Wechsel zurück in eine gesetzliche Krankenkasse bei der Rückkehr in einen Job in Deustschland oder bei Rückkehr nach Deutschland zum Ruhestand nicht ohne weiteres möglich ist. Das ist nicht unbedingt ein Problem, doch die finanzielle Lage kann sich bei niedrigerem Gehalt in Deutschland oder Rentenbezug drastisch verändern.
Leistungen der KVG
Die Leistungen der KVG sind sehr umfassend, unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Vor allem Pflegeversicherung und Zahnzusatzversicherung werden von den meisten Grenzgängern in Erwägung gezogen, da diese nicht Teil der Schweizer Pflichtversicherung sind.
Da die Leistungen der schweizer Pflichtversicherung im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt sind, unterscheiden sie sich nicht bei den unterschiedlichen Gesellschaften. Grenzgänger können daher nach Preis und Service wählen.
Grundsätzlich werden Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall erbracht. Eine Aufstellung und Beschreibung der Leistungen finden Sie beim BAG oder bei kvg.org.
In Deutschland erhalten Sie die Leistungen nach Sachleistungskatalog der von Ihnen gewählten deutschen Kooperationskrankenkasse. Da sich die Leistungen von den Leistungen der privaten und gesetzlichen deutschen Krankenversicherungen unterscheiden können, sollten Sie sich beraten lassen und eventuelle Zusatzversicherungen in Erwägung ziehen.
Eine Übersicht der Leistungen nach KVG:
Ambulante Behandlungen Schulmedizin
Volle Deckung bei Behandlungen durch Vertragsarzt und anerkannten Medizinalpersonen wie Chiropraktoren oder Hebammen
Medikamente
Gemäss gesetzlichen Arzneimittellisten mit ärztlicher Verordnung
Spitalaufenthalt
Allgemeine Abteilung in Spitälern auf der Spitalliste des Erwerbskantons gemäss dessen Tarif
Komplementärmedizin
Anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der TCM, ärztliche Homöopathie und Phytotherapie: Kostendeckung nach Tarif des Erwerbskantons bei Ärzten mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin
Medizinische Check-ups zur Früherkennung von Krankheiten
Vorsorgemassnahmen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung; gynäkologische Vorsorge alle 3 Jahre
Mutterschaft
Schwangerschaftsleistungen nach der gesetzlichen Leistungsverordnung ohne Kostenbeteiligung; Krankheitsbehandlungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis und mit 8 Wochen nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung
Schutz- und Reiseschutzimpfungen
Impfungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung
Hauskrankenpflege
Beratung, Behandlungs-/Grundpflege von anerkannten Leistungserbringern
Badekuren
CHF 10.– pro Tag, maximal 21 Tage pro Jahr
Psychotherapie
Ärztliche Psychotherapie (keine freiberuflichen Psychologen)
Brillen oder Kontaktlinsen
CHF 180.– pro Jahr bis zum 18. Altersjahr (im Rahmen der gesetzlichen Leistungsverordnung)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Gesetzlich festgelegte Liste von Mitteln und Gegenständen
Notfalltransporte
50% bis CHF 500.– an medizinisch indizierte Transporte
50% bis CHF 5 000.– an Notfalltransporte in der Schweiz
Auslandsbehandlung
Kostendeckend bei Notfällen bis zum doppelten Tarif gemäss dem anerkannten Tarif der Schweiz oder gemäss den bilateralen Abkommen im EU-/EFTA-Raum
Zahnbehandlungen, Dentalhygiene
Bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung mit einer sehr schweren Allgemeinerkrankung zusammenhängt; Deckung bei Zahnunfall, sofern Unfalleinschluss besteht
Franchise für Grenzgänger in der Schweiz
Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz sieht eine Jahresfranchise in Höhe von mindestens CHF 300,- vor sowie eine Selbstbeteiligung bei den anfallenden Rechnungen in Höhe von 10%, maximal aber CHF 700,- pro Jahr.
Die Franchise ist zu zahlen, wenn Leistungen vom Grenzgänger in der Schweiz in Anspruch genommen werden. Wenn die Leistungen jedoch in Deutschland in Anspruch genommen werden, wird die Franchise und Selbstbeteiligung nicht fällig. Grenzgänger, die sich an ihrem Wohnort behandeln lassen müssen lediglich die dort anfallenden Kosten wie Praxisgebühr und etwaige Selbstbehalte zahlen.
Beratung zur Grenzgänger Krankenversicherung
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist für jeden Grenzgänger eine wichtige Entscheidung. Je nach individueller Situation bieten sowohl die obligatorische wie auch die freiwillige Absicherung ihre Vor- und Nachteile. Diese sollten jeweils genau angeschaut und beurteilt werden.
Zudem kann das, was spontan als die passende Entscheidung aussieht unterUmständen langfristig nicht die beste Lösung sein. Ihre Lebenssituation wird sich von jetzt bis zum Renteneintritt ändern, doch von Ihrem Optionsrecht können Sie nur einmal gebrauch machen. Ausserdem drängen sich weitere Fragen über die Zukunft auf:
Wie sieht Ihre Familienplanung aus?
Wo sollen Ihre Kinder versichert sein?
Ist Ihr Partner berufstätig? In Deutschland oder in der Schweiz?
Bleibt Ihr Wohnsitz langfristig in Deutschland?
Wie haben Sie für Ihre Rente und für das Alter vorgesorgt?
All diese Fragen und mehr sollten gut bedacht sein, wenn Sie sich als Grenzgänger für eine Krankenversicherung entscheiden. Gerne helfen wir Ihnen dabei und beraten Sie unverbindlich und kostenfrei, damit Sie die richtige Versicherung finden, die zu Ihnen passt.
Häufig gestellte Fragen
Eine Krankenversicherung für Grenzgänger ist für alle Menschen obligatorisch, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Auch wenn grundsätzlich das Erwerbsortsprinzip gilt, haben Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz eine gewisse Freizügigkeit bei der Wahl ihrer Krankenversicherung. Voraussetzung für die Grenzgänger Krankenversicherung ist die Grenzgängerbewilligung.
Wenn Sie eine Arbeitsstelle in der Schweiz antreten möchten, benötigen Sie eine Krankenversicherung für Grenzgänger. Kontaktieren Sie unsere kostenlose Beratung für die Wahl der passenden Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse.
Als Deutscher Staatsbürger haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen einer schweizerischen Pflichtversicherung (Grenzgänger Versicherung), einer deutschen Privaten Krankenkasse oder einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich zum Abschluss der passenden Grenzgänger Krankenversicherung für Sie.
Wenn Sie sich entschieden haben, nach welchem Modell Sie sich als Grenzgänger versichern lassen möchten, steht die Wahl der Krankenkasse an. Wir zeigen Ihnen gerne die Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Grenzgänger-Krankenkassen auf und helfen Ihnen beim Abschluss der passenden Versicherung.
Häufig wird die Krankenversicherung für Grenzgänger als Grenzgängerversicherung beschrieben. Sie ist der wichtigste Baustein der Grenzgängerversicherung, jedoch in den meisten Fällen nicht der einzige. Pflegeversicherung, Haftpflicht- & KFZ-Versicherung können z.B. wichtige zusätzliche Versicherungen für Grenzgänger sein.
Grundsätzlich gilt das Erwerbsortsprinzip. Als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz haben Sie jedoch die Wahl zwischen verschiedenen Varianten beim Abschluss Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.
Die Leistungen der Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz unterscheidet sich je nach Versicherungsvariante und Anbieter. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote sollte unbedingt berücksichtigt werden. Je nach Anforderungen und Bedürfnissen kann es auch notwendig sein Zusatzversicherungen abzuschließen, um zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld zu erhalten. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Kontaktieren Sie und umgehend, um Geld zu sparen! Die Mondial-Versicherungen werden als Krankenversicherung für Grenzgänger seit 2016 nicht mehr angeboten. Wenn Sie in diesem System versichert sind, können Sie bei einem Wechsel in eine neue Grenzgängerversicherung Geld und Ärger sparen! Hier finden Sie weitere Informationen.
Als Grenzgänger müssen Sie sich bei einer Krankenkasse versichern. Dazu können Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz versichern. Sie können aber auch von Ihrem Optionsrecht gebrauch machen. Dann versichern Sie sich in der privaten deutschen oder freiwillig in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung.
Die beste Krankenversicherung für Grenzgänger ist in der Regel die Pflichtversicherung nach KVG in der Schweiz. Sie bietet die günstigsten Tarife, größte Flexibilität und freie Wahl der Aushilfskasse in Deutschland.
Ja, in der Schweiz gilt die Versicherungspflicht. Als Grenzgänger können Sie wählen, ob Sie sich in der Schweiz versichern. Alternativ können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in Deutschland krankenversichern.
Die Krankenversicherung in der Schweiz kostet ab 161,90 CHF. Sie ist vom Einkommen unabhängig und daher nur vom Alter des Versicherungsnehmers abhängig.
Als Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen Sie Ihre Krankenversicherung. Anders als in Deutschland übernimmt der Arbeitgeber in der Schweiz keine Krankenversicherungsbeiträge.
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!