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Grenzgänger im Homeoffice

Aktualisiert am

Update 1. Juli 2022:

Die Sonderregelung für Grenzgänger bei der Arbeit im Homeoffice wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Weitere Infos…

Während der COVID-19 Pandemie hat sich die Arbeit im Homeoffice zu einem neuen Normalzustand für viele Arbeitnehmer entwickelt. Grenzgänger müssen jedoch einige wichtige Aspekte bezüglich Status, Steuern und Krankenversicherung beachten.

Homeoffice während der Pandemie

Es ist wohl kaum übertrieben zu sagen, dass die Möglichkeiten der Arbeit im Homeoffice vor der Pandemie weitgehend unbeachtet blieben.

COVID-19 hat jedoch vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezeigt, dass das die Arbeit in den eigenen vier Wänden in Zeiten der Digitalisierung ein wichtiger Teil der normalen Arbeitswelt verdient hat. Produktivität, mentale Gesundheit und Work-Life-Balance sind nur einige Aspekte, die eine Tätigkeit im Homeoffice beeinflussen kann.

Auch viele Grenzgänger mussten, konnten und wollten in der Pandemie von Zuhause aus arbeiten. Allerdings hat dieser Umstand den Status-Quo von Grenzgänger-Status, Steuern und Krankenversicherungen infrage gestellt.

Denn während Grenzgänger per Definition täglich zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und dem Arbeitsplatz in der Schweiz pendeln, ist dies im Hone Office nicht gegeben.

Damit der Status von Grenzgängern während der Pandemie nicht gefährdet ist, wurde eine Ausnahmeregelung erlassen. Diese gilt bisher bis zum 31. Dezember 2022 und erhält den Grenzgänger-Status auch wenn das tägliche Pendeln zwischen der Schweiz und Deutschland pandemiebedingt entfällt.

Grenzgänger-Status im Homeoffice

Grenzgänger, die an mehr als 60 Tagen nicht von ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren, verlieren ihren Grenzgänger-Status. Zu den Nichtrückkehrtagen zählen auch Tage, an denen Grenzgänger nicht an ihren Wohnort zurückkehren, weil sie garnicht erst in die Schweiz gependelt sind; z.B. wenn sie von zu Hause arbeiten.

Dies hat bedeutende Auswirkungen auf Steuern, Sozialversicherungen und Krankenversicherungen.

Steuern für Grenzgänger bei Heimarbeit

Für Grenzgänger, die täglich zwischen Deutschland und der Schweiz pendeln, ändert sich steuerrechtlich nicht viel bei der Arbeit Home-Office, da sie ohnehin ihre Einkommensteuer in Deutschland abführen und lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4,5% in der Schweiz entrichten.

Anders sieht es da bei Wochenaufenthaltern aus, die aufgrund der Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr die volle Quellensteuer in der Schweiz zahlen. Verlagert sich der Arbeitsplatz aufgrund der Tätigkeit im Home-Office nach Deutschland, werden hier auch wieder Steuern fällig.

Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.

Sozialversicherung

Eine fundamentale Auswirkung hat die Arbeit von zu Hause auf die Sozialversicherungen. Während Grenzgänger im Arbeitsplatzland, also in der Schweiz, sozialversicherungspflichtig sind, ändert sich dies, wenn mindestens ein Viertel der Arbeitszeit in Deutschland verbracht wird.

Verbringt ein Grenzgänger also 25% oder mehr der Arbeitszeit am Wohnort in Deutschland, werden in Deutschland Abgaben für die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung fällig.

Krankenversicherung

Auch die Möglichkeit der Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz könnte bei andauernder Tätigkeit im Homeoffice entfallen.

Eine Krankenversicherung muss dann in Deutschland abgeschlossen werden. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist dann zu beachten, dass Arbeitgeber in der Schweiz keinen Anteil zur Krankenversicherung beitragen, sodass der volle Beitragssatz (ca. 14% vom Einkommen) vom Arbeitnehmer getragen werden muss.

Fazit: Homeoffice für Grenzgänger

Dank einer vorläufigen Sonderregelung müssen Grenzgänger, die pandemiebedingt im von zu Hause aus arbeiten nicht mit Nachteilen rechnen. Aktuell gilt diese Regelung bis 31. Dezember 2022. Wie es danach weitergeht ist bisher noch weitgehend ungeklärt. Sollte es keine Verlängerung der Sonderregelung geben, greift jedoch wieder die 60-Tage-Regelung.

Sollte sich aufgrund der neuentdeckten Möglichkeiten auch langfristig mehr Zeit im Homeoffice verbracht werden, müssen Grenzgänger mit wichtigen Änderungen bei Status, Steuern, Sozial- und Krankenversicherung rechnen. Ob sich die Gesetzeslage hier in Zukunft ändert ist bisher unklar. Derzeit gilt nach der Sonderregelung während der Pandemie eine Rückkehr zu den vorher geltenden Bestimmungen.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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