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COVID-19: Testpflicht für Grenzgänger

Aktualisiert am

Seit Sonntag, 24.02.2021, gelten in Deutschland verschärfte Einreise-Bestimmungen für Einreisende aus Ländern, die als Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet eingestuft werden. Auch Grenzgänger aus diesen Gebieten müssten bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen können.

Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet

Die Neu-Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvarianten-Gebiet Anfang des Jahres folgt den neuen Entwicklungen der Pandemie in Europa und der Welt.

Risikogebiete sind demnach Länder, in denen Fälle von COVID-19 in normalem Maß auftreten.

Als Hochinzidenzgebiete werden Länder eingestuft, die einen besonders hohen Inzidenzwert aufweisen.

Virusvarianten-Gebiete sind Länder, in denen die neuen Varianten des Corona-Virus auftreten

Die aktuelle offizielle Einstufung der Länder in Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvarianten-Gebiet ist auf der Webseite des RKI zu finden.

Für wen die Corona-Testpflicht gilt

Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten müssen ab dem 17.02.2021 einen negativen COVID-19 Test vorlegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Auch Grenzgänger und Grenzpendler sind von dieser Regelung nicht ausgenommen und müssen sich daher regelmäßig testen lassen, um nach Deutschland einzureisen.

Die Schweiz ist aktuell nur Risikogebiet (stand 22.02.2021). Ein COVID-Test ist daher für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz derzeit nicht notwendig.

Bitte berücksichtigen Sie die aktuellen Informationen auf den Webseiten der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie der Schweiz.

Kostenübernahme für Tests von Grenzpendlern aus Hochinzidenzgebieten

Wie das Land Baden-Württemberg kürzlich in einer Pressemitteilung mitteilte, werden im Falle einer Einstufung der Nachbarländer als Hochinzidenzgebiete die Kosten der Corona-Tests vom Bundesland übernommen.

Dies gilt laut der Pressemitteilung auch für Grenzgänger und Grenzpendler, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten.

Kostenübernahme bei Erkrankung an Corona

Wenn Sie als Grenzgänger an Corona erkranken, trägt Ihre Krankenversicherung in der Regel die Kosten für die Behandlung. Die Kostenübernahme gestaltet sich entsprechend der normalen Versorgung bei Krankheit, eine Sonderregelung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Bei Fragen zur Erkrankung an Corona wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenversicherung.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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