Die Krankenversicherung in der Schweiz ist obligatorisch.
Alle Menschen, die in der Schweiz arbeiten oder wohnhaft sind, müssen sich grundsätzlich in der Grundversicherung versichern. Doch es gibt auch einige Ausnahmen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Krankenversicherung Schweiz: Das Wichtigste in Kürze
Die Krankenversicherung in der Schweiz ist obligatorisch
Sie können den Krankenkassenanbieter frei wählen
Wechsel der Krankenkasse ist jedes Jahr möglich
Die Beitragshöhe ist abhängig von Wohnort, Alter, Franchise und Versicherungsmodell
Inhalt
Was bietet die obligatorische Krankenversicherung der Schweiz
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz bietet allen Versicherungsnehmern die gleichen Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall an.
Versicherungen dürfen keinen Unterschied bei den Versicherten machen. Unabhängig vom Gesundheitszustand müssen alle Menschen aufgenommen werden und die gleichen Leistungen erhalten. Alle müssen zudem die gleiche Wahl bei der Versicherungsform und der Art der Vergütung haben.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Anbietern der Krankenversicherungen in der Schweiz gleich.
Bei Arzt oder Ärztin
Grundsätzlich werden Maßnahmen übernommen, die
- von einem Arzt/einer Ärztin durchgeführt werden
- von einem Arzt/einer Ärztin angeordnet werden (z.B. Analysen, Röntgen)
- im Auftrag eines Arztes/einer Ärztin durchgeführt werden (Physiotherapie, Krankenpflege am- bulant (SPITEX) oder im Pflegeheim, Ernährungsberatung, Diabetesberatung, Logopädie, Ergotherapie, Neuropsychologie, Podologie)
Der Arzt / die Ärztin muss die Patienten darüber informieren, ob die angeordnete Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird. Röntgen
Ärztliche Psychotherapien und ab 1. Juli 2022 auch ärztlich angeordnete psychologische Psychotherapien werden unter Einhaltung bestimmter Bedingungen übernommen.
Komplementärmedizin
Einige komplementärmedizinischen Behandlungen werden übernommen, wenn sie von einem Facharzt mit entsprechender anerkannter Weiterbildung in der jeweiligen Disziplin durchgeführt werden:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
- Ärztliche Klassische Homöopathie
- Phytotherapie
Spital
Das behandelnde Spital kann frei gewählt werden, solange es auf der Spitalliste des jeweiligen Wohnort- bzw. Standortkantons steht.
Behandlungen in einem anderen Spital werden nur bis zur Höhe der Kosten in einem entsprechenden Listenspital übernommen.
Werden Sie aus medizinischen Gründen wie Notfall oder Spezialbehandlung an ein anderes Spital verwiesen, werden alle Kosten übernommen.
Zusatzkosten für Privat- oder Halbprivat-Abteilungen sowie Chefarztbehandlungen können durch eine entsprechende Zusatzversicherung gedeckt werden.
Medikamente
Die Kosten für alle von einem Arzt verschriebenen Medikamente, die auf der sogenannten „Spezialitätenliste“ aufgeführt sind, werden vollumfänglich übernommen.
Prävention
Dei Grundversicherung der Krankenversicherung in der Schweiz übernimmt auch einige Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge zur Prävention.
- verschiedene Impfungen gemäss den Richtlinien und Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle drei Jahre oder bei Befund nach Notwendigkeit)
- Mammografie zur Erkennung von Brustkrebs
- Vorsorgeuntersuchungen zu Dickdarmkrebs bei Frauen und Männern zwischen 50 und 69 Jahren
Mutterschaft
- bei Schwangerschaft übernimmt die Krankenversicherung Schweiz sieben Routine- und zwei Ultraschalluntersuchungen. Bei Risikoschwangerschaft so viele Untersuchungen wie nötig.
- Trisomie-Test (21 ,18, 13)
- Geburtsvorbereitung bis zu 150 Franken
- Kosten der Geburt zu Hause, im Spital oder Geburtshaus (solange letztere auf der Spitalliste des Wohnortkantons stehen)
- Nach der Geburt: Nachkontrolle, Stillberatung, Betreuung im Wochenbett, Kontrolle nach Fehlgeburt oder medizinisch herbeigeführtem Schwangerschaftsabbruch
- Spital- und Pflegekosten für das gesunde Neugeborene
Physiotherapie
Kosten für Physiotherapie werden übernommen, wenn diese von einer Ärztin verschrieben und von einem zugelassenen Physiotherapeuten durchgeführt wird.
Es werden maximal 9 Sitzungen verschrieben, die erste muss innerhalb von 5 Wochen nach Verschreiben durchgeführt werden.
Arzt oder Ärztin können die Fortsetzung der Behandlung verschreiben.
Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig, wenn die Behandlung durch eine ChiropraktorIn durchgeführt wird.
Brillen und Kontaktlinsen
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenversicherung Schweiz bis zu 180 Franken pro Jahr für ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen.
Unter bestimmten Umständen übernimmt die Versicherung auch bei älteren Personen kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Zum Beispiel wenn diese Krankheitsbedingt oder nach Operationen notwendig sind.
Hilfsmittel und Apparate
Kosten für Hilfsmittel und Apparate, die in der Mittel- und Gegenständeliste aufgeführt sind werden bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernommen.
Zahnbehandlungen
Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz übernimmt Zahnbehandlungskosten nur bei
- schwerer Erkrankung des Kausystems
- schwerer Allgemeinerkrankung, die eine Behandlung notwendig macht
- nach Unfällen, wenn keine andere Versicherung die Behandlung übernimmt.
Achtung! Gewöhnliche Zahnbehandlungen wie Zahnfüllungen, Karies oder Korrektur von Zahnstellungen (z.B. Zahnspangen) werden nicht übernommen. Eine Zahnzusatzversicherung wird daher unbedingt empfohlen!
Unfall
Wer mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung abgesichert (UVG).
Wer nicht obligatorisch nach UVG versichert ist, muss eine Unfallversicherung bei der Krankenversicherung zusätzlich abschließen. Die Beiträge werden dadurch etwas höher.
Badekuren
Die Krankenversicherung vergütet 10 Franken pro Tag bis maximal 21 Tage pro Jahr für ärztlich verordnete Badekuren.
Pflege zu Hause (Spitex) oder Pflegeheim
Pflege nach Operation oder bei Krankheit zu Hause oder im Pflegeheim wird von der Krankenversicherung teilweise bezahlt.
In der Regel zahlt der Versicherungsnehmer einen begrenzten Betrag selbst und die Wohnkantone/ – gemeinden übernehmen den Rest. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde.
Hinweis: Da die Pflege nur sehr begrenzt abgesichert ist, sollte unbedingt eine Pflegezusatzversicherung in Erwägung gezogen werden!
Transport und Rettung
Wird ein spezielles Transportmittel (z.B. Ambulanz) benötigt, um zu einer Behandlung zu fahren, übernimmt die Schweizer Krankenversicherung die Hälfte der Kosten bis maximal 500 Franken pro Jahr.
Bei Rettung einer Person unter Lebensgefahr (z.B. nach Herzinfarkt oder Bergunfall) übernimmt die Versicherung ebenfalls die Hälfte der Transportkosten, allerdings bis zu 5000 Franken pro Jahr.
Notwendige Behandlungen im Ausland (EU-/EFTA & UK)
Für notwendige medizinische Leistungen in EU-/EFTA Ländern und UK werden Sachleistungen übernommen.
Die Leistungen sind die gleichen, die auch im jeweiligen Land versicherte Personen erhalten.
Je nach Land werden die Kosten entweder von einer ausländischen Stelle bezahlt oder müssen vom Versicherungsnehmer ausgelegt werden, um später von der Schweizer Krankenversicherung zurückerstattet zu werden.
Notfallbehandlungen weltweit (Drittländer)
Bei Notfallbehandlungen in Nicht-EU-/EFTA-Ländern oder UK zahlt die Grundversicherung bis zu 90% der anfallenden Kosten.
Bei Transporten übernimmt sie 50% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 1000 Franken pro Jahr.
In vielen Fällen sollte daher bei Reisen in Drittländer eine Auslandsreise-Krankenversicherung zusätzlich abgeschlossen werden.
Wohnhaft im Ausland (EU-/EFTA & UK)
Wer in der Schweiz versichert ist, aber im EU-/EFTA-Ausland oder der UK lebt, hat ein Behandlungswahlrecht. Das heißt, dass eine Behandlung wahlweise am Wohnort oder in der Schweiz in Anspruch genommen werden kann.
Zu beachten ist, dass jedoch lediglich Sachleistungen bei Behandlungen im Ausland übernommen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung für Grenzgänger.
Wer muss sich versichern?
Jede Person, die in der Schweiz wohnhaft ist oder arbeitet, muss der obligatorischen Krankenversicherung beitreten:
- unabhängig von Staatsangehörigkeit
- mit Aufenthaltsbewilligung von über 3 Monaten
- mit Aufenthaltsbewilligung von weniger als 3 Monaten, wenn kein gleichwertiger Versicherungsschutz im Ausland besteht
- wenn Sie sich in der Schweiz niederlassen
- wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind aber im Ausland wohnen
- wenn Sie ausschließlich eine Rente oder Arbeitslosenentschädigung aus der Schweiz beziehen aber im Ausland wohnen
- wenn Sie von Ihrem Schweizer Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt werden
Familien
In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung, jedes Familienmitglied muss daher einzeln versichert werden.
Wer kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Wenn Sie als Grenzgänger oder Rentner mit Wohnort in einem EU-/EFTA-Land über ein Optionsrecht verfügen, können Sie sich von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.
Auch wer vorübergehend in die Schweiz kommt, um zu studieren, kann sich von der allgemeinen Versicherungspflicht befreien lassen.
Das Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit eingereicht werden. Zudem muss eine mindestens gleichwertige Krankenversicherung im Ausland nachgewiesen werden.
Beitragshöhe und Kosten
Die Beitragshöhe hängt wesentlich von Wohnort, Alter, Franchise und Versicherungsmodell ab.
Wenn Sie in die Schweiz ziehen, beraten wir Sie gerne zu Ihren Optionen und vergleichen für Sie die besten Versicherungen, um die optimale Absicherung zu günstigen Konditionen für Sie zu finden.
Für Grenzgänger ist die Berechnung der Versicherungsbeiträge etwas einfacher. Nutzen Sie unseren Online-Vergleich-Rechner.
Grenzgänger Krankenversicherung vergleichen
Franchise
Bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in der Schweiz fällt eine jährliche Franchise in Höhe von 300 Franken an. Die Franchise kann auch hochgestuft werden, um geringere Monatprämien zu zahlen.
Selbstbehalt
Ein Selbstbehalt in Höhe von 10% der Behandlungskosten bis zu maximal 700 Franken pro Jahr ist in der Schweizer Krankenversicherung ebenfalls vorgesehen.
Bei bestimmten Arzneimitteln, die durch günstigere Alternativen austauschbar sind, liegt der Selbstbehalt bei 20%. Ihr Arzt oder Apotheker kann Sie in diesen Fällen über die Kosten informieren.
Wechsel der Krankenkasse
Wenn Sie die obligatorische Grundversicherung mit einer Franchise von 300 Franken abgeschlossen haben, können Sie jährlich zu zwei Terminen die bestehende Krankenversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Die Kündigung muss drei Monate vor dem Kündigungstermin eingereicht werden. Die Termine sind für alle Versicherungsnehmer gleich und unabhängig vom Abschlussdatum der Versicherung:
Termin 1: 30. Juni (Kündigung bis 31. März)
Termin 2: 31. Dezember (Kündigung bis 30. September)
Wenn eine höhere Franchise vereinbart wurde, können Sie in der Regel nur zum 2. Termin, also zum Ende des Jahres wechseln.
Wird eine neue Prämie angekündigt, können Sie bis zu einem Monat vor Inkrafttreten der neuen Prämie mit einmonatiger Frist kündigen.
Welche Anbieter gibt es?
Es gibt über 50 Anbieter der Krankenversicherung in der Schweiz, die staatlich anerkannt sind.
Je nach Wohnsitzkanton unterscheiden sich die Anbieter und Prämien.
Eine Übersicht der Prämien aller Anbieter nach Kanton kann unter www.priminfo.ch aufgerufen werden.
Zusatzversicherungen
Wenn Sie planen Deutschland zu verlassen und in die Schweiz zu ziehen, sollten Sie sich die Unterschiede der Krankenversicherungen sehr genau ansehen, da sich einige Leistungen deutlich unterscheiden.
Zudem sollten Sie prüfen, welche Zusatzversicherungen Sie in die Schweiz mitnehmen können und welche Sie wechseln müssen.
Die wichtigsten Zusatzversicherungen für Deutsche, die in die Schweiz ziehen sind die Pflegeversicherung und die Zahnzusatzversicherung.
Beide Versicherungen sind nicht nur aufgrund der geringeren Leistungen der Schweizer Grundversicherung in diesen Bereichen wichtig. Auch in Deutschland gehören diese Versicherungen zu den beliebtesten Zusatzversicherungen.
Ein weiterer Schritt ist die Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags. Viele Arbeitgeber bieten eine kollektive Krankentagegeldversicherung für ihre Arbeitnehmer an.
Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen, da der gesetzliche Zeitraum für die Lohnfortzahlung in der Schweiz relativ kurz ist.
Krankenversicherung für Deutsche in der Schweiz
Wenn Sie planen als Grenzgänger oder Aufenthalter in der Schweiz tätig zu werden, stehen einige wichtige Entscheidungen und Veränderungen bezüglich Ihrer Krankenversicherung an.
Die neue Situation und die Auseinandersetzung mit den Unterschieden zwischen dem Deutschen und dem Schweizer System, kann ersteinmal recht unübersichtlich sein.
Wir unterstützen daher seit vielen Jahren Menschen, die in die Schweiz auswandern oder als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten mit unserer Expertise in diesem Bereich. Sie können hier eine kostenfreie Beratung mit unseren Grenzgänger-Experten buchen.
Häufig gestellte Fragen
Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet muss grundsätzlich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen. Der Anbieter der Versicherung kann frei gewählt werden.
Die Schweizer Krankenversicherung bietet mit der Grundversicherung eine solide Grundlage für die medizinische Versorgung. Eine Übersicht des Leistungsumfangs finden Sie weiter oben in diesem Artikel.
Sie können zu zwei Terminen im Jahr den Versicherungsanbieter wechseln: Zum 30. Juni (Kündigung bis zum 31. März) und zum 31. Dezember (Kündigung bis zum 30. September).
Eine Befreiung von der allgemeinen Versicherungspflicht kann dann beantragt werden, wenn Sie ein Optionsrecht haben (z.B. als Grenzgänger), wenn Sie eine mindestens gleichwertige Krankenversicherung aus dem Wohnland vorweisen können und wenn Sie das Gesuch innerhalb von drei Monaten nach Antritt der Arbeit oder Zuzug in die Schweiz einreichen.
Die Kosten der Beiträge für die Krankenversicherung in der Schweiz ist wesentlich von Wohnort, Alter, Franchise und Versicherungsvariante abhängig.
Hinzu kommt die Franchise (300 Franken pro Jahr, wenn nicht anders vereinbart) sowie ein Selbstbehalt in Höhe von 10% (maximal 700 Franken pro Jahr).