Ohne Unfallversicherung und Nichtberufsunfallversicherung stehen Sie im Notfall schlecht dar. Wie sind Sie als Grenzgänger in der Schweiz versichert? Was ist obligatorisch? Und wer übernimmt die Kosten?
Grenzgänger müssen sich um viele Versicherungsfragen kümmern, wenn es um die optimale Absicherung geht.
Inhalt
Grenzgänger in der Schweiz & Berufsunfallversicherung
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der Schweiz – auch Grenzgänger – über den Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle versichert. Die Berufsunfallversicherung (UVG) ist obligatorisch und die Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen.
Alle notwendigen Leistungen die arbeitsbedingt durch Unfall oder Krankheit entstehen sind versichert. Dazu gehören medizinische Behandlungen, Arztkosten, Krankenhausaufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen wie z.B. Physiotherapie, Chiropraktiker, Medikamente und Hilfsmittel.
Als Arbeitnehmer müssen Sie keine Versicherung abschließen. Die Anmeldung wird vom Arbeitgeber vorgenommen, der auch die Kosten der Versicherung trägt.
Nichtberufsunfallversicherung
Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz mehr als 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind Sie obligatorisch auch bei Nichtberufsunfällen versichert.
Die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBUV) versichert Arbeitnehmer auch bei Freizeitunfällen. Anders als bei der UVG trägt der Arbeitnehmer in der Regel die Kosten der NBUV. Die Höhe der Prämien für die NBUV hängt von der Berufsgruppe ab, der Sie angehören. Je nach Risiko liegen die Kosten zwischen 1% und 3% des Brutto Arbeitslohns.
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Was ist nicht versichert?
Die UVG & NBUV in der Schweiz decken Kosten, die durch Unfälle oder berufsbedingte Krankheiten entstehen.
Als Grenzgänger sind Sie dazu verpflichtet sich über Ihre eigene Krankenversicherung zu kümmern, die alle anderen Krankheiten und Leistungen abdeckt.
Die Krankenversicherung für Grenzgänger wir nicht automatisch abgeschlossen, ist jedoch obligatorisch. Das heißt, dass Sie sich aktiv um Ihre Versicherung kümmern müssen.
Da die optimale Versicherung von Ihrer situation abhängig ist, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.